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   VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17   

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VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17 (https://dejure.org/2017,54162)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 (https://dejure.org/2017,54162)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 4 A 814/17 (https://dejure.org/2017,54162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in einem Motorradclub ("Outlaws MC")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2
    KLEINER WAFFENSCHEIN; OUTLAWS MC; UNZUVERLÄSSIGKEIT; WIDERRUF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines führenden Mitglieds eines Motorradclubs

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Partei, und Vereinsmitgliedschaft?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17
    Die Praxis, Mitgliedern von "OMCs" die waffenrechtliche Zuverlässigkeit unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2015 (Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris) ohne jede weitere Begründung abzusprechen, basiere auf einer Fehlinterpretation dieser Entscheidung.

    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rdnr. 17, m.w.N.; Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, juris Rdnr. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris Rdnr. 27; Gade/Stoppa, Waffengesetz, 2011, § 5 Rdnr. 20; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, Stand Oktober 2017, § 5 Rdnr. 47).

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG a.F. begehen werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rdnr. 17).

    Nach dem im vorliegenden Verfahren zugrunde zu legenden Umständen ist davon auszugehen, dass für den Kläger ein plausibles Risiko einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG a.F. besteht, auch wenn der Kläger selbst bisher strafrechtlich und waffenrechtlich unbescholten ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rdnrn. 10, 12).

    Der Versagungsgrund nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG a.F. ist für den vorliegenden Fall nicht durch § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a WaffG a.F. gesperrt (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rdnr. 7).

    Wäre im Falle der Zugehörigkeit zu einem nicht verbotenen Verein die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG a.F. gesperrt, ergäben sich Schutzlücken, für die keine sachliche Rechtfertigung erkennbar wäre und die dem Regelungszweck des Gesetzes widersprächen, Risiken des Waffenbesitzes auf ein Mindestmaß zu beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rdnr. 8).

    So kann die Gruppenzugehörigkeit einer Person, die diese für sich reklamiert und insbesondere wenn sie auf dem eigenen Verhalten der Person beruht, als personenbezogenes Merkmal die Annahme der Unzuverlässigkeit stützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris).

    Es ist erforderlich, dass die Gruppe bestimmte Strukturmerkmale aufweist, die die Annahme rechtfertigen, dass gerade auch die Person, die in Rede steht, sie künftig verwirklichen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rdnr. 11).

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 12.1280

    Widerruf einer waffenrechtlichen und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17
    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rdnr. 17, m.w.N.; Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, juris Rdnr. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris Rdnr. 27; Gade/Stoppa, Waffengesetz, 2011, § 5 Rdnr. 20; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, Stand Oktober 2017, § 5 Rdnr. 47).

    Darin zeigt sich die Bereitschaft zur Konfliktlösung mit Gewalt und damit der Mangel, Konflikte friedlich zu lösen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 - , juris).

    Ein verbindendes Element der Gruppen ist das gemeinsame Motorradfahren und das dabei empfundene Gefühl intensiver Lebendigkeit und Freiheit (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris Rdnr. 32).

    Der "Outlaws MC" gehört neben dem "Hells Angel MC", dem "Bandidos MC" und dem "Gremium MC" zu den vier in Deutschland vom Verfassungsschutz besonders hervorgehobenen sogenannten OMCG (vgl. Antwort des Innenministeriums auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hagen Kluck, Bl. 36f der Akte; Verfassungsschutz in Hessen - Bericht 2015, S. 158; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris Rdnr. 32).

    Weltweit werden dem folgend polizeilich besonders relevante Rockergruppierungen von der breiten Masse der Motorradclubs abgegrenzt (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris Rdnr. 37).

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 21 CS 17.856

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen rechtskräftigen Strafbefehls

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17
    In Anlehnung an Nr. 50.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai 2012, 1. Juni 2012 und 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen (Kopp/Schenke, VwGO, 23. Auflage 2017, Anh. § 164 Rdnr. 14) - Streitwertkatalog 2013 - sind auch für die Rücknahme eines sog. Kleinen Waffenscheins 7.500,00 EUR in Ansatz zu bringen (a.A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 21 CS 17.856 -, juris).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier der Widerspruchsentscheidung vom 4. September 2015 (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 -, juris Rdnr. 35).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17
    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rdnr. 17, m.w.N.; Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, juris Rdnr. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris Rdnr. 27; Gade/Stoppa, Waffengesetz, 2011, § 5 Rdnr. 20; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, Stand Oktober 2017, § 5 Rdnr. 47).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17
    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rdnr. 17, m.w.N.; Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 -, juris; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, juris Rdnr. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris Rdnr. 27; Gade/Stoppa, Waffengesetz, 2011, § 5 Rdnr. 20; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, Stand Oktober 2017, § 5 Rdnr. 47).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 13.429

    Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17
    Insoweit werde auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs verwiesen (Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 -, juris), wonach die Mitgliedschaft in einer "Outlaw Motorcycle Gang" - OMCG - die Prognose der Unzuverlässigkeit rechtfertige.
  • VG Stuttgart, 25.06.2019 - 5 K 5926/16

    Waffenbesitzverbot wegen Mitgliedschaft in Rockergruppierung

    Dem "Outlaws MC" ist auch eine Struktur zu eigen, die die nicht fernliegende Möglichkeit begründet, dass auch bisher waffenrechtlich und strafrechtlich unauffällige Mitglieder ihrer Untergruppierungen in gewaltsame Auseinandersetzungen hineingezogen werden und dabei Waffen missbräuchlich verwenden oder Nichtberechtigten überlassen (siehe dazu unten bb.) (so auch Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 39).

    In der Vergangenheit wurden mehrfach Mitglieder des "Outlaws MC" - auch an sich unbeteiligte Mitglieder im Rahmen von Racheakten als Opfer - angegriffen oder griffen ihrerseits Mitglieder anderer OMCG an (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 41 ff.).

    Dieser tätlichen Auseinandersetzung und Körperverletzung ging voraus, dass der Unterstützer etwa eine Woche zuvor im vom "Outlaws MC" dominierten Stadtgebiet Bad Kreuznachs mit den Kennzeichen des "Hells Angels MC" aufgetreten war (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 44; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 5 f.).

    Es kam zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen etwa 100 Personen beider Gruppierungen (Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 26.02.2019, Seite 6; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 06.12.2017, Seite 6; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 6; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 45).

    Drei der Waffen wurden im Clubhaus des "Outlaws MC Bad Kreuznach" zusammen mit weiteren waffenrechtlich relevanten Gegenständen und eine bei einem weiteren Mitglied aufgefunden (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 46; Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 26.02.2019, Seite 7; Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 28.11.2016, Seite 3; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 6).

    Die Tatwaffe konnte bei den Durchsuchungen aufgefunden und sichergestellt werden (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 47; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 7).

    In einem Schusswechsel wurden sie getötet und das niederländische "Hells Angels MC"-Mitglied verletzt (Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 7; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 49).

    Entsprechend genügte Mitgliedern des "Outlaws MC" am 29.05.2011 offenbar die Anwesenheit einer als Mitglied des "Red Devils MC" - einer Unterstützungsgruppierung des "Hells Angels MC" - erkannten Person in einer Bar in Bad Kreuznach, diesem unvermittelt mit der Faust ins Gesicht zu schlagen (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 50; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 7 f.).

    Im Zusammenhang mit diesem Vorfall wurde durch die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen fünf Mitglieder des "Outlaws MC Bad Kreuznach" geführt (Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 26.02.2019, Seite 10; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 54).

    Auch deutsche "Outlaws MC"-Mitglieder (Koblenz und Bad Kreuznach) waren bei der Clubhaus-Eröffnung als Gäste zugegen (Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 8; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 55).

    Die Mitglieder des "Outlaws MC", von denen zuletzt ca. 50 Personen vor Ort waren, gehörten zu den belgischen Chaptern "Ardennes", "Limburg" und "Ostflandern" (Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 9; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 56).

    Am 30.03.2014 kam es in Koblenz zu einer gefährlichen Körperverletzung durch körperliche Attacken von mehreren Mitgliedern des "Outlaws MC" zum Nachteil von zwei Mitgliedern des "Hells Angels MC" (Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 9; Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 26.02.2019, Seite 10; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 57).

    Gegen die drei Mitglieder des "Outlaws MC" wurde ein Strafbefehl erlassen (Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 26.02.2019, Seite 9; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 06.12.2017, Seite 7; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 51).

    Die restlichen Strafverfahren mussten eingestellt werden, da kein Nachweis darüber geführt werden konnte, welchem Mitglied die aufgefundenen Waffen zugeordnet werden können (Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 26.02.2019, Seite 7; Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 28.11.2016, Seite 1; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 06.12.2017, Seite 6; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 48).

    Eine Berufung am Landgericht in Mosbach wurde als unbegründet verworfen (Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 26.02.2019, Seite 10; Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 28.11.2016, Seite 2; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 06.12.2017, Seite 7; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 52).

    Weiterhin wurde er wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt (Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 26.02.2019, Seite 10; Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 28.11.2016, Seite 2; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 06.12.2017, Seite 7; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 53).

    Nach erfolgter Belehrung gab die Person an, dass die Gegenstände ihr zuzuordnen seien (Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 26.02.2019, Seite 11; Stellungnahme des Hessischen LKA vom 06.12.2017, Seite 8; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 58).

    Ebenso bestätigt das Berufen auf einen europaweit gültigen Leitspruch die Vernetzung der einzelnen Chapter im - europaweiten - Verbund (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 61).

    Die fehlende Beteiligung des "Outlaws MC" an diesen Streitigkeiten in Neu-Ulm belegt also nicht dessen fehlendes Konfliktpotential in Bezug auf andere OMCG oder insgesamt dessen Friedfertigkeit (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 62).

    Die fehlende Mitzeichnung der gemeinsamen Erklärung der übrigen OMCG kann auch darauf beruhen, dass der "Outlaws MC" selbst bei gemeinsamen Interessen das gegenüber den übrigen Gruppierungen bestehende Konfliktpotential nicht ausblenden kann und keine gemeinsame Basis mit den anderen OMCG finden kann (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 63).

    Durch die überregionale Vernetzung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass auch Mitglieder von Chaptern, in denen bislang kein Mitglied gegen waffen- oder strafrechtliche Regelungen verstoßen hat, in die Konflikte anderer Chapter oder Mitglieder hineingezogen zu werden (vgl. Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 10; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 64).

    Das Tragen der gemeinschaftsstiftenden Kleidung, der sogenannten Kutte mit den Abzeichen, erfordert eine Berechtigung aufgrund der Mitgliedschaft, für die wiederum das aktive Sich-Einbringen für die Gemeinschaft Voraussetzung ist (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 65).

    Die besondere Betonung der Zusammengehörigkeit, die über den Ausdruck der Zusammengehörigkeit in anderen Vereinen hinausgeht, in denen sich Personen zur Pflege eines gemeinsamen Hobbys zusammenfinden und Symbole ihrer gleichgelagerten Interessen nutzen, findet ihren Ausdruck auch in der hervorgehobenen Verpflichtung zur Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 66).

    Die Dauerhaftigkeit der Verpflichtung füreinander kommt dabei in der bei den übrigen OMCG und auch beim "Outlaws MC" verwendeten Buchstabenkombinationen "OFFO", die für "Outlaws forever - forever Outlaws" steht, zum Ausdruck (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 67).

    Maßgeblich bestimmend für diese Loyalität ist der streng hierarchische Aufbau (vgl. Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 10; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 69).

    Einer Einstimmigkeit hinsichtlich der Aufnahme eines Neumitglieds nach langdauernder Probezeit bedürfte es nicht, wenn nicht ein besonderes inneres Loyalitätsverhältnis Basis der Gemeinschaft wäre (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 71).

    Für die Einhaltung der Ordnung, insbesondere bei Feiern, ist der "Sergeant at Arms" zuständig (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 72).

    Dieser fordert unbedingten Gehorsam gegenüber höherrangigen Mitgliedern und übergeordneten Strukturen auch im Sinne einer Beistandspflicht (vgl. Stellungnahme des Hessischen LKA vom 05.01.2017, Seite 5, 11; Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 73).

    Er verpflichtet dazu, Mitgliedern im Falle der nicht fernliegenden Auseinandersetzung mit Mitgliedern anderer Motorradclubs beizustehen (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 74).

    Dem Bundesvorstand kommt auch die Kompetenz zu, bei internen Streitigkeiten innerhalb eines Chapter zu schlichten (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 76).

    Dabei kommen Mitglieder zwangsläufig in Berührung mit den Mitgliedern anderer Chapter und es werden Verbindungen geknüpft (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 77).

    Wie sich im Rahmen der Aufklärung dieses Vorfalls anlässlich einer Razzia im Juli 2011 ergab, waren für Anfang April 2010 in Schwenningen abgegebene scharfe Schüsse auf ein Lokal, in dem sich mehrere Mitglieder des "Red Devils MC" (sog. Unterstützermotorradclub für den "Hells Angels MC") befanden, ein Mitglied des "Outlaws MC Schweiz" verantwortlich (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 78 m.w.N.).

    Eines Beitritts einschließlich der damit einhergehenden Loyalitätsbekundung zum "Outlaws MC" bedarf es nicht, um gemeinsam Motorrad zu fahren und Treffen abzuhalten (Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 79).

    Aufgrund der besonderen Strukturmerkmale der OMCG, die auch beim "Outlaws MC" festzustellen sind, besteht bei jedem einer regionalen Gruppierung angehörenden Mitglied des Outlaws MC nach aller Lebenserfahrung das plausible Risiko, dass es künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) und c) WaffG zeigen wird (so auch Hess.VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 64).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris, Rn. 27; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris, Rn. 32; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 26; Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 5 Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 6 S 2193/19

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einem Chapter des

    Das sog "1%er-Patch" (Abzeichen / Aufnäher), ein "1%"-Symbol in einer Raute, steht historisch dafür, dass sich die dieses Zeichen Nutzenden als das eine Prozent der Motorradfahrer begreifen, die im Gegensatz zu den übrigen 99% der Motorradfahrer außerhalb der geltenden Ordnung stehen (vgl. HessVGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 61).

    Der Aufbau der Organisationsstruktur weist - wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend herausgearbeitet hat - ebenso die für eine OMCG typischen Charakteristika auf (vgl. HessVGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 72; Stellungnahme des LKA Baden-Württemberg vom 09.04.2021, S. 7).

    Mitglieder des Outlaws MC haben in der Vergangenheit wiederholt ein Verhalten gezeigt, das auf regelmäßige Konflikte insbesondere mit Mitgliedern anderer OMCG hinweist, die unter Anwendung von Gewalt auch in der Öffentlichkeit ausgetragen werden, wobei der Einsatz von Waffen keine Ausnahme darstellt (ebenso bereits HessVGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 41).

    4.1 Zu den besonderen, den Outlaws MC prägenden Strukturmerkmalen hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 42 f., 64 ff., jeweils m.w.N.) bereits ausgeführt:.

    Eines Beitritts einschließlich der damit einhergehenden Loyalitätsbekundung zum Outlaws MC bedarf es nicht, um gemeinsam Motorrad zu fahren und Treffen abzuhalten (vgl. HessVGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 79).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris, Rn. 27; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris, Rn. 32; Gade/Stoppa, Waffengesetz, 2011, § 5 Rn. 20).
  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 5 K 3676/21

    Zum Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wegen vorschriftswidriger Aufbewahrung

    Die erforderliche Prognose hat sich am Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen, sie namentlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechend verwahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 12. Oktober 1998 - 1 B 245.97 -, juris Rn. 5; siehe auch HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 32; siehe zum Ganzen auch Gade , WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 20).

    Vielmehr genügt es, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4/08 -, juris Rn. 5; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 32).

    Unter Berücksichtigung der auf Gefahrenabwehr gerichteten Ägide des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris Rn. 17; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 32; siehe auch Gade , WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 20).

    Auch die Art und Weise, wie der Kläger das Elektroimpulsgerät aufbewahrte, spricht damit bei verständiger Würdigung mit einer für die Unzuverlässigkeit ausreichenden gewissen Wahrscheinlichkeit - vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris Rn. 17; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris Rn. 32 - für eine nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen.

    In Anlehnung an Nr. 50.1 des Streitwertkatalogs 2013 (abrufbar über www.bverwg.de > Rechtsprechung > Streitwertkatalog) ist auch für einen sog. Kleinen Waffenschein von einem Streitwert in Höhe von 7 500 Euro auszugehen (vgl. etwa HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, unter juris Rn. 88).

  • VGH Hessen, 30.11.2022 - 4 A 2186/20

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; starker Alkoholeinfluss; (fehlende)

    Für diese Prognose ist das Verhalten einer Person in der Vergangenheit zu berücksichtigen, daneben ist aber auch jeder andere Umstand, der beurteilungsrelevant sein kann, mit einzubeziehen (Urteil des Senats vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris Rdnr. 31).

    - 4 A 814/17 -, juris Rdnr. 32; Gade, in Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rdnr. 20).

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 a.a.O. Rdnr. 17; Urteil des Senats vom 7. Dezember 2017 a.a.O. Rdnr. 32; Gade, in Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rdnr. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris Rdnr. 88 a. E.) ist in Anlehnung an Nr. 50.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31. Mai 2012, 1. Juni 2012 und 18. Juli 2013 beschlossenen Änderungen (Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, Anh. § 164 Rdnr. 14) auch bei dem Widerruf eines Kleinen Waffenscheins ein Streitwert von 7.500 EUR in Ansatz zu bringen.

  • VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse eines Prospect der Hells Angels

    In solchen Fällen können sich berechtigte Zweifel, dass eine Person die Anforderungen an den Umgang mit Waffen und Munition dauerhaft ohne Einschränkungen beachten wird, allein aus der Zugehörigkeit zu einer gewaltaffinen organisierten Gruppe ergeben (ebenso OVG RhPf, U.v. 28.06.2018 Az. 7 A 11748/17 DÖV 2019, 75 und HessVGH, U.v. 7.12.2017 Az. 4 A 814/17).

    Mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof geht die Kammer davon aus, dass dies auch dann gilt, wenn die betroffene Person selbst und die übrigen Mitglieder ihres Charters bisher strafrechtlich oder waffenrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, denn unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzeptes des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nummer 2 WaffG a.F. begehen werde (HessVGH, U.v. 7.12.2017 Az. 4 A 814/17).

  • VG Freiburg, 24.07.2018 - 9 K 8114/17

    Waffenbesitzverbot; Rockerclub; Präsident eines Charters der Hells Angels

    Nach außen wird das durch das Tragen gleicher Kleidung (Kutte und Abzeichen) dokumentiert (Hess.-VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 -, juris).

    Denn jedenfalls hat die Anhörung des Klägers in der mündlichen Verhandlung ergeben, dass sich im konkreten Einzelfall des genannten Charters "..." genügend der im Strukturbericht aufgezählten Strukturmerkmale wiederfinden, die die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Klägers - ungeachtet seines keinen Eintrag aufweisenden Strafregisters und seiner bürgerlichen Existenz - ausreichend begründen (vgl. so auch Hess.-VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 - juris, Rdnr. 82, 83 aufgrund zahlreicher, auch als ausweichend gewerteter Antworten des dort persönlich angehörten Klägers - Rdnrn. 72-78; ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, juris, Rdnrn. 17 - 19 und Rdnr. 32).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2019 - 1 S 542/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines den Jihad billigenden Unterstützers

    Erforderlich sind daher konkrete Tatsachen, die den nachvollziehbaren und plausiblen Schluss rechtfertigen, dass der Erlaubnisinhaber in Zukunft entweder selbst mit Waffen in einer vom Waffengesetz nicht geduldeten Form umgehen oder Dritten einen solchen Umgang durch willentliche Überlassung ermöglichen wird (BVerwG, Urt. v. 28.01.2015, a.a.O.; Beschl. v. 10.07.2018 - 6 B 79/18 - NJW 2018, 2812; Urt. v. 19.06.2019, a.a.O. Rn. 16 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 10.10.2013 - 21 BV 12.1280 - juris Rn. 26 ff., m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 18.07.2017 - 11 ME 181/17 - NJW 2017, 3256; HessVGH, Urt. v. 07.12.2017 - 4 A 814/17 - juris Rn. 32; Senat, Beschl. v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17 - VBlBW 2018, 150; Beschl. v. 28.06.2016 - 1 S 517/16 - Beschl. v. 24.10.2016 - 1 S 1288/16 - Beschl. v. 09.01.2017 - 1 S 1376/16 -).
  • VG Ansbach, 25.04.2019 - AN 16 K 17.01038

    Bundesleiter der Identitären Bewegung waffenrechtlich unzuverlässig

    Dafür ist das Verhalten des Klägers in der Vergangenheit zu berücksichtigen, daneben ist aber auch jeder andere Umstand, der beurteilungsrelevant sein kann, mit einzubeziehen (vgl. HessVGH, U.v. 7.12.2017 Az. 4 A 814/17 zu § 5 Abs. 1 WaffG).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 1 S 315/19

    Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarte und kleinem Waffenschein

  • VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen

  • VG Schwerin, 19.01.2022 - 3 B 1182/21

    Sofort vollziehbarer Widerruf von Waffenbesitzkarten; harter Neonazi; Schießwart

  • VG Frankfurt/Main, 16.08.2022 - 5 K 886/22

    Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG nach strafgerichtlicher Verurteilung

  • VG Schwerin, 29.03.2022 - 3 B 305/22

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen waffenrechtliche Verfügung im Zusammenhang

  • VG Schwerin, 05.05.2022 - 3 A 209/18

    Klage gegen waffenrechtliche Verfügung nach § 41 WaffG erfolglos, da Kläger sich

  • VG Schwerin, 24.08.2022 - 3 B 1130/22

    Waffenrecht: Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und weitere

  • VG Schwerin, 31.01.2022 - 3 B 1708/21

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; rechtsextreme Mitläuferin; Schützenverein;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2022 - 7 E 10456/22

    Streitwert im Waffenrecht

  • VG Schwerin, 28.01.2022 - 3 B 1600/21

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen waffenrechtliche Verfügungen im

  • VG Schwerin, 14.02.2023 - 3 E 234/23

    Waffenrechtliche Durchsuchungsanordnung; Wohnung, Personen, Fahrzeuge;

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